Rohrsanierung-schlüssel

Die Innensanierung der Rohre unter dem Aspekt der Trinkwasserverordnung

Ein äußerst wichtiger Aspekt sind die im Rahmen der Langzeituntersuchungen entnommenen Trinkwasserproben, denn die Trinkwasserqualität hat immer oberste Priorität. Alle Proben entsprachen den Normen der deutschen Trinkwasserverordnung.

Heutzutage ist es unmöglich die Trinkwasserbeprobung außer Acht zu lassen. Wir arbeiten mit akkreditierten und hoch qualifizierten Labors zusammen um den Eigentümern und natürlich auch den Bewohnern immer ein sicheres Gefühl geben zu können.

Es handelt sich ja schließlich um eines unserer wichtigsten Güter, dem Trinkwasser.
Es ist die Grundlage allen Lebens auf der Erde.

TRinkwasserverordnung gegen legionellen

Sie sind in der Pflicht –
schaffen Sie sich schnell die notwendige Rechtssicherheit!

Zur wirkungsvollen Eindämmung der Verbreitung gesundheitsgefährdender Legionellen, trat zum 01.11.2011 eine neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2011) rechtswirksam in Kraft, welche eine jährliche Untersuchung aller Großanlagen – von den Gesundheitsämtern überwacht – vorschreibt.

Wasserwerke liefern uns sauberes Wasser, sind jedoch nicht für die Systeme innerhalb der Gebäude verantwortlich. Diese Sicherheitslücke wird nun per Gesetz geschlossen, damit durch Legionellen hervorgerufenen Lungenentzündungen – beispielsweise durch das Einatmen zerstäubten Wassers beim Duschen – vorgebeugt wird.

Daraus ergeben sich mehr Pflichten für Hausverwalter und Eigentümer von Liegenschaften mit zentraler Trinkwassererwärmung, die ein Speichervolumen von mehr als 400 Liter besitzen oder mehr als 3 Liter Leitungsinhalt zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle haben. Vorgeschrieben sind diverse zertifizierte Probeentnahme- und Zapfstellen direkt an den Wärmequellen sowie in den letzten Wohnungen eines Steigstranges.

Auszugsweise Eckpunkte der TrinkwV 2011:

[§13] Anzeigepflicht
Bestandsmeldung ans Gesundheitsamt

[§14] Untersuchungspflicht
jährliche Probenahme durch zertifizierten Probenehmer gemäß DIN EN ISO 19458

[§15] Analysepflicht
Trinkwasseranalyse von einem gemäß DIN EN ISO 17025 akkreditierten Labor

[§16] Handlungspflicht
unverzügliche Anzeige des Befunds beim Gesundheitsamt, Einleitung erforderter Maßnahmen

[§21] Dokumentations- und Informationspflicht
Aushang der Ergebnisse und Bescheinigungen des Gesundheitsamtes für die Mieter