Rohrsanierung-schlüsselWasserhygiene

Reines Trinkwasser sichert unser Leben – Kontrolle schafft Schutz!

Gegen den Wert von reinem Trinkwasser verblassen alle anderen Rohstoffe –

denn es ist überlebenswichtig und wird zu einer immer selteneren Quelle des Lebens.

Trotz scheinbar großer Vorräte, gibt es zunehmend Mangel an hoch- wertigem Trinkwasser. Wasserwerke entfernen aufwändig Bakterien, Keime und Schadstoffe bis die Qualität unserer zurecht strengen Trinkwasserverordnung entspricht. Diese Gewährleistung sauberen Trinkwassers endet aber an der Übergabestelle zu jedem Haus.

Hier wird nun mit der neuen Trinkwasserverordnung der Eigentümer bzw. Hausverwalter in die Pflicht genommen bzw. die letzte qualitative Sicherheitslücke im Wassernetz geschlossen.

Letztendlich dürfen wir aber nicht vergessen, dass uns der Luxus mehrerer Wasseranschlüsse in einer Wohnung nur mittels technischer Hilfsmittel geboten werden kann. Diese gilt es grundsätzlich auf Funktionsfähigkeit hin zu überprüfen – eine Schädigung der Gesundheit in jedem Fall auszuschließen. Ausschließlich sorgfältige, turnusmäßige Überprüfungen sowie Inspektionsarbeiten oder Reparaturen stellen die sorglose Nutzung von lebenswichtigem Wasser durch Ihre Bewohner sicher.


 

Sie sind in der Pflicht – schaffen Sie sich schnell die notwendige Rechtssicherheit!

Zur wirkungsvollen Eindämmung der Verbreitung gesundheitsgefährdender Legionellen, trat zum 01.11.2011 eine neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2011) rechtswirksam in Kraft, welche eine jährliche Untersuchung aller Großanlagen – von den Gesundheitsämtern überwacht – vorschreibt.

Wasserwerke liefern uns sauberes Wasser, sind jedoch nicht für die Systeme innerhalb der Gebäude verantwortlich. Diese Sicherheitslücke wird nun per Gesetz geschlossen, damit durch Legionellen hervorgerufenen Lungenentzündungen – beispielsweise durch das Einatmen zerstäubten Wassers beim Duschen – vorgebeugt wird.

Daraus ergeben sich mehr Pflichten für Hausverwalter und Eigentümer von Liegenschaften mit zentraler Trinkwassererwärmung, die ein Speichervolumen von mehr als 400 Liter besitzen oder mehr als 3 Liter Leitungsinhalt zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle haben. Vorgeschrieben sind diverse zertifizierte Probeentnahme- und Zapfstellen direkt an den Wärmequellen sowie in den letzten Wohnungen eines Steigstranges.

Ihre komfortable Qualitätssicherung – durch uns als zertifizierten Partner!

Die neue Verordnung stellt an Kunden sowie Servicedienstleister komplexe Aufgaben in Bezug auf Zeit und Verwaltungsaufwand. Sonne Haustechnik ist Ihr Komplettanbieter in den Bereichen Erneuerung, Sanierung, Reparatur oder Instandhaltung von Trinkwasserinstallationen und bietet deshalb für Sie den ganzheitlichen Ansatz bei der Umsetzung der neuen Trinkwasserverordnung, wie Sie in der folgenden Liste selbst sehen können. Wir helfen Ihnen als Vermieter, Verwalter oder Hauseigentümer umfassend bei der Durchführung von Zustands- oder Bedarfermittlungen und liefern wirtschaftliche Sanierungskonzepte für Installationen jeder Art und Größe sowie deren regelmäßige Überwachung zur Einhaltung aller gesetzlicher Vorschriften.


 

Hier für Sie eine Checkliste unserer Leistungen:

  • Begehung mit Bestandsaufnahme vor Ort sowie Erstellung eines Hygieneplans mit Gefährdungsanalyse nach VDI-Richtlinien etc.
  • Montage vorgeschriebener Probeentnahmeventile
  • Entnahmen aller notwendigen Proben samt vorgeschriebener Logistik durch einen zertifizierten Mitarbeiter
  • Einreichung entnommener Proben zur Trinkwasseranalyse in einem akkreditierten Labor (DIN EN ISO 17025), samt Erstellung benötigter Berichte
  • Dokumentation mit eindeutiger Zuordnung zu den verschiedenen Liegenschaften und Entnahmestellen
  • Kommunikation mittels gefordertem Aushang
  • Aufbewahrung der Dokumentationen über den vorgeschriebenen Zeitraum von 10 Jahren
  • Komfortable Qualitätssicherung der dauerhaften Einhaltung aller Vorschriften durch Abschluss eines Rahmenvertrags mit uns als Servicepartner
  • Wir garantieren die regelmäßige und rechtzeitige Durchführung mittels unseres erprobten Prozessablaufs samt Logistikkette, was Ihren Verwaltungsaufwand auf ein erträgliches Minimum reduziert sowie Wegegelder spart

Auszugsweise Eckpunkte der TrinkwV 2011:

  • [§13] Anzeigepflicht Bestandsmeldung ans Gesundheitsamt
  • [§14] Untersuchungspflicht jährliche Probenahme durch zertifizierten Probenehmer gemäß DIN EN ISO 19458
  • [§15] Analysepflicht Trinkwasseranalyse von einem gemäß DIN EN ISO 17025 akkreditierten Labor
  • [§16] Handlungspflicht unverzügliche Anzeige des Befunds beim Gesundheitsamt, Einleitung erforderter Maßnahmen
  • [§21] Dokumentations- und Informationspflicht Aushang der Ergebnisse und Bescheinigungen des Gesundheitsamtes für die Mieter